Stellenangebot Mitarbeiter Bauhof als Garten und Landschaftsbauer (m/w/d) in
Dötlingen
Firma Gemeinde DötlingenArbeitsort 27801 DötlingenVerfügbar ab 05.05.2026Jobtyp ArbeitsplatzArbeitszeit VollzeitArbeitsvertrag BefristetSchulbildung BranchenspezifischFührerschein PKWBewerbung telefonisch, schriftlich, per E-Mail, persönlichGehalt39.000,00 - 47.000,00 EUR pro JahrBranche Allg. Verwaltung
Beschreibung
Die Gemeinde Dötlingen (Landkreis Oldenburg) stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Mitarbeiter (w/m/d) als Garten- und Landschaftsbauer für den gemeindlichen Bauhof ein.
Ihre Aufgabenschwerpunkte sind:
· Schneide- und Baumpflegearbeiten
· Grünflächenpflege von öffentlichen Anlagen und Plätzen
· Straßen- und Wegeunterhaltung,
· Regenwasserkanal setzen,
· Fahrzeug- und Maschinenpflege,
· Sitzbänke und Sitzgruppen instand setzen
Sie bringen mit:
· eine abgeschlossene Berufsausbildung als Garten- und Landschaftsbauer oder
entsprechende Berufserfahrung und handwerkliches Geschick
· körperliche Belastbarkeit sowie Freude an der Arbeit im Freien sowie handwerkliches Geschick,
· eine zuverlässige, verantwortungsbewusste Arbeitsweise und Teamorientiertheit,
Sie erwartet:
· einen Arbeitsplatz nach Entgeltgruppe TVöD – VKA ,
· die zusätzliche Altersversorgung für den öffentlichen Dienst (VBL),
· eine Jahressonderzahlung,
· abwechslungsreiche Tätigkeiten im Team,
· Möglichkeit der Entgeltumwandlung (z.B. Fahrradleasing),
· vielseitige Fortbildungsmöglichkeiten.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Nähere Informationen zur Gemeinde Dötlingen erhalten Sie unter www.doetlingen.de (http://www.doetlingen.de) .
Es gelten unsere
Nutzungsbedingungen . Lesen Sie hier unsere
Datenschutzerklärung . Wir senden Ihnen passende Jobangebote per Email. Sie können sich jederzeit von unseren Emails und Diensten abmelden.
Auf unserem Stellenmarkt finden Sie freie Stellenangebote, die der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsagentur) zur Veröffentlichung gemeldet sind.
Die Daten basieren auf Angaben der Arbeitgeber, eine gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
Alle Berufsfelder und -bezeichnungen schließen, unabhängig von ihrer konkreten Benennung, sowohl weibliche, männliche als auch sonstige Personen mit ein.