Rechtsanwälte sind in Deutschland für die Vertretung von Mandanten vor Gericht und außergerichtlich zuständig. Sie beraten ihre Mandanten in rechtlichen Fragen und erstellen Schriftsätze. Rechtsanwälte müssen ein Jurastudium absolvieren und anschließend ein Referendariat absolvieren. Nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung können sie als Rechtsanwalt zugelassen werden.
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Alle Berufsfelder und -bezeichnungen schließen, unabhängig von ihrer konkreten Benennung, sowohl weibliche, männliche als auch sonstige Personen mit ein.